Online-Plattformen spielen eine zentrale Rolle in unserem täglichen Leben. Doch nicht jeder hat die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu diesen digitalen Ressourcen. Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichermaßen am digitalen Leben teilhaben können.
Es gibt 7,9 Mio. (9,2%) schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Jede:r fünfte Nutzer:in hat Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets.
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Digitale Barrierefreiheit geht weit über die bloße Zugänglichkeit von Websites hinaus. Es geht darum, Online-Plattformen, Anwendungen und Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen leicht verständlich und nutzbar sind.
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten wie Seh- oder Hörbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder motorischen Behinderungen müssen die gleichen Möglichkeiten haben, online Informationen zu erhalten und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites, Webshops und Apps, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu stärken und eine inklusive digitale Umgebung für alle zu schaffen.
Für Sie als Betreiber:in einer digitalen Anwendung bietet die Sicherung der Barrierefreiheit Ihrer Anwendung deutliche Vorteile:
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Digitale Barrierefreiheit umfasst verschiedene Schlüsselbereiche. Dazu zählt:
Dieser Bereich gewährleistet, dass alle Nutzer:innen Informationen und Benutzeroberflächen wahrnehmen können, etwa durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Audios. Es…
Hierbei geht es darum, dass alle Elemente der Benutzeroberfläche und Navigation für Nutzer:innen bedienbar sind, einschließlich Tastaturnavigation und großzügigen Klickbereichen.…
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche sollen klar und einfach sein, mit konsistenter Navigation und verständlichen Anweisungen. Komplexe oder unvorhersehbare…
Eine gut strukturierte Seite ermöglicht eine effiziente Orientierung und leichte Auffindbarkeit von Inhalten, unter anderem durch logische Überschriften und einheitliches Layout.…
Barrierefreie Seiten bieten allen User:innen ein besseres Erlebnis, erschließen neue Kundenkreise und verbessern die Außenwirkung Ihres Unternehmens.
Wir prüfen Ihre Online-Plattform nach WCAG-Standards und ISO-Richtlinien. Diese Kriterien legen technische und visuelle Standards für barrierefreie Webauftritte fest.
Wir beraten Sie und schlagen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops vor.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig eine optimale Barrierefreiheit gewährleisten.
Ihnen liegt die allumfassende User Experience Ihres Webauftritts am Herzen? Sie haben Stellschrauben entdeckt, wie Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop weiter optimieren können? Hier erfahren Sie mehr über unsere Angebote UX-Audit und UX-Check.
NADINE BRÜES
DIGITAL BUSINESS CONSULTANT
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Im ganz Allgemeinen bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Lebensbereiche für alle Menschen so zugänglich sind, dass sie diese ohne fremde Hilfe und selbstständig erreichen und nutzen können. Im Alltag geht es dabei vor allem um bauliche Barrierefreiheit wie Rampen oder Aufzüge. Barrierefreiheit bezieht sich aber auch auf Dienstleistungen, Freizeitangebote, Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmittel.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das wichtigste Gesetz für Betreibende von Online-Plattformen in Deutschland.
Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments) um und hat das Ziel, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Unternehmen sind demnach verpflichtet, öffentliche digitale Angebote, Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen genutzt werden können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die digitale Angebote wie Websites, Webshops und Apps bereitstellen. Sie sind verpflichtet, diese Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind kleine Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen, Dienstleistungen anbieten und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 2 Millionen Euro erzielen, sofern sie keine Produkte vertreiben
Ihre Website oder Ihr Onlineshop muss die Anforderungen der Norm EN 301 459 erfüllen.
Sie müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website veröffentlichen. In dieser Erklärung informieren Sie darüber, wie Sie Barrierefreiheit sicherstellen und welche Teile Ihrer Website oder Ihres Online-Shops (noch) nicht barrierefrei sind.
Außerdem muss Ihre Internetseite eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer:innen Barrieren melden können.
Um Ihre Website oder Ihren Onlineshop barrierefrei zu gestalten, stehen wir Ihnen als spezialisierte Digitalisierungsagentur mit unserer Expertise zu Seite. Beachten Sie aber bitte: Unser Service ersetzt keine rechtliche Beratung.