Kontakt

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

WIR PRÜFEN IHRE PLATTFORM NACH OFFIZIELLEN WCAG-KRITERIEN & NORMEN.

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

AB 2025 EIN GESETZLICHES MUSS  

Online-Plattformen spielen eine zentrale Rolle in unserem täglichen Leben. Doch nicht jeder hat die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu diesen digitalen Ressourcen. Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichermaßen am digitalen Leben teilhaben können. 

Es gibt 7,9 Mio. (9,2%) schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Jede:r fünfte Nutzer:in hat Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets.   

Quelle: Statistisches Bundesamt.

WAS IST DIGITALE BARRIEREFREIHEIT?

Digitale Barrierefreiheit geht weit über die bloße Zugänglichkeit von Websites hinaus. Es geht darum, Online-Plattformen, Anwendungen und Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen leicht verständlich und nutzbar sind.  

Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten wie Seh- oder Hörbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder motorischen Behinderungen müssen die gleichen Möglichkeiten haben, online Informationen zu erhalten und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. 

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT WIRD GESETZLICH VERPFLICHTEND

BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ - STICHTAG 28.06.2025

Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites, Webshops und Apps, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu stärken und eine inklusive digitale Umgebung für alle zu schaffen. 

Die Vorteile auf einen Blick

Für Sie als Betreiber:in einer digitalen Anwendung bietet die Sicherung der Barrierefreiheit Ihrer Anwendung deutliche Vorteile:

  • Rechtliche Konformität
  • Übernahme sozialer Verantwortung
  • Bessere Usability für alle Nutzer:innen Ihrer Anwendung
  • Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen
  • Erschließen neuer Zielgruppen

 

Melden Sie sich jetzt bei uns!

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT - ALL YOU NEED TO KNOW

JETZT WEBINAR ANSCHAUEN

Schauen Sie sich unser Webinar "Digitale Barrierefreiheit: Informationen, Praxisbeispiele und Empfehlungen" an. Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wissen genau, wie Sie sich vorbereiten können. 

Zum Webinar

WELCHE BEREICHE UMFASST DIGITALE BARRIEREFREIHEIT?

Digitale Barrierefreiheit umfasst verschiedene Schlüsselbereiche. Dazu zählt: 

Wahrnehmbarkeit

Dieser Bereich gewährleistet, dass alle Nutzer:innen Informationen und Benutzeroberflächen wahrnehmen können, etwa durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Audios. Es…

Bedienbarkeit

Hierbei geht es darum, dass alle Elemente der Benutzeroberfläche und Navigation für Nutzer:innen bedienbar sind, einschließlich Tastaturnavigation und großzügigen Klickbereichen.…

Verständlichkeit

Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche sollen klar und einfach sein, mit konsistenter Navigation und verständlichen Anweisungen. Komplexe oder unvorhersehbare…

Seitenstruktur

Eine gut strukturierte Seite ermöglicht eine effiziente Orientierung und leichte Auffindbarkeit von Inhalten, unter anderem durch logische Überschriften und einheitliches Layout.…

Barrierefreie Seiten bieten allen User:innen ein besseres Erlebnis, erschließen neue Kundenkreise und verbessern die Außenwirkung Ihres Unternehmens. 

BARRIEREFREIHEITS-CHECK 

MIT UNS SIND SIE KOMPETENT BERATEN
Prüfung nach WCAG-Standards und ISO-Richtlinien

Wir prüfen Ihre Online-Plattform nach WCAG-Standards und ISO-Richtlinien. Diese Kriterien legen technische und visuelle Standards für barrierefreie Webauftritte fest.

Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir beraten Sie und schlagen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops vor. 

Individuelle Anpassung an spezifische Bedürfnisse

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig eine optimale Barrierefreiheit gewährleisten.  

INTERESSE AN EINEM ALLUMFASSENDEN USABILITY AUDIT?

JETZT PROFESSIONELLES UX-AUDIT ANFRAGEN.

Ihnen liegt die allumfassende User Experience Ihres Webauftritts am Herzen? Sie haben Stellschrauben entdeckt, wie Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop weiter optimieren können? Hier erfahren Sie mehr über unsere Angebote UX-Audit und UX-Check. 

Mehr über unser UX-Audit erfahren

WE MAKE IT ACCESSIBLE

MIT UNSEREN EXPERT:INNEN ZU DIGITALER BARRIEREFREIHEIT

NADINE BRÜES

DIGITAL BUSINESS CONSULTANT

Kontaktformular

ALLES WICHTIGE ZUR BARRIEREFREHEIT AUF EINEN BLICK

Im ganz Allgemeinen bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Lebensbereiche für alle Menschen so zugänglich sind, dass sie diese ohne fremde Hilfe und selbstständig erreichen und nutzen können. Im Alltag geht es dabei vor allem um bauliche Barrierefreiheit wie Rampen oder Aufzüge. Barrierefreiheit bezieht sich aber auch auf Dienstleistungen, Freizeitangebote, Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmittel.   

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das wichtigste Gesetz für Betreibende von Online-Plattformen in Deutschland. 

Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments) um und hat das Ziel, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.    

Unternehmen sind demnach verpflichtet, öffentliche digitale Angebote, Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen genutzt werden können. 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die digitale Angebote wie Websites, Webshops und Apps bereitstellen. Sie sind verpflichtet, diese Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind kleine Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen, Dienstleistungen anbieten und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 2 Millionen Euro erzielen, sofern sie keine Produkte vertreiben

Ihre Website oder Ihr Onlineshop muss die Anforderungen der Norm EN 301 459 erfüllen. 

Sie müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website veröffentlichen. In dieser Erklärung informieren Sie darüber, wie Sie Barrierefreiheit sicherstellen und welche Teile Ihrer Website oder Ihres Online-Shops (noch) nicht barrierefrei sind. 

Außerdem muss Ihre Internetseite eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer:innen Barrieren melden können. 

Um Ihre Website oder Ihren Onlineshop barrierefrei zu gestalten, stehen wir Ihnen als spezialisierte Digitalisierungsagentur mit unserer Expertise zu Seite. Beachten Sie aber bitte: Unser Service ersetzt keine rechtliche Beratung. 

Melden Sich sich bei uns.