PROTECT YOUR DATA PROPERLY.
GOOGLE ANALYTICS DATENSCHUTZKONFORM NUTZEN.
Bei der Nutzung von Google Analytics zur Web-Analyse ist der Websitebetreibende verantwortlich für Verwendung, Zugriff, Aufbewahrung und Löschen der Daten von User:innen. Deshalb ist es wichtig für Sie zu wissen, worauf zu achten ist, um mögliche Strafen und Bußgelder zu vermeiden.
Trotz seiner weiten Verbreitung als Analysewerkzeug für Websitezugriffe und Nutzerverhalten wird der Einsatz von Google Analytics in EU-Ländern immer kritischer betrachtet. Die österreichische Datenschutzbehörde erklärt im Januar 2022 als erstes EU-Land die Nutzung von Google Analytics als rechtswidrig. Hauptargument dafür ist die Verletzung des Art. 44 DSGVO, indem die Weitergabe von Nutzerdaten in die USA untersagt wird. Auch Frankreich sieht die Nutzung von Google Analytics nicht als vereinbar mit der DSGVO an. Es ist zu erwarten, dass ähnliche Beschlüsse weiterer Datenschutzbehörden der EU folgen.
Auch in Deutschland wird vor allem die Übermittlung von persönlichen Daten in ein Drittland (die USA) kritisiert. Dadurch wird Druck auf die Unternehmen erzeugt, besonders auf die Konformität des Einsatzes von Google Analytics zu achten oder auf eine sichere Alternative umzusteigen.
Die oberste Priorität bei der Nutzung von Google Analytics bleibt nach wie vor: Die aktive Einwilligung des Users zum Tracking durch Drittanbieter sowie eine genauso unkomplizierte Möglichkeit zum Widerspruch.
Im Folgenden finden Sie als Websitebetreibender eine Checkliste, worauf bei der Nutzung von Google Analytics unbedingt zu achten ist. Außerdem stellen wir Ihnen kurz Google Analytics 4 vor und geben einen Ausblick um einen möglichst angenehmen Umstieg für Sie zu ermöglichen.